Der Förderverein unterstützt die DHS auf vielfältige Weise und setzt sich für ihre Ziele und Aufgaben ein. So wurde der historische Bestand der DHS Bibliothek gefördert und die Geschäftsstelle der DHS bei verschiedensten administrativen Aufgaben mit finanziellen Mitteln unterstützt. Weitere Unterstützungen des Fördervereins betrafen die Entwicklung von Präventionsmaterialien für die Vereinsarbeit, die Arbeit von Fachausschüssen oder Belange der DHS Geschäftsstelle, die zwar dringend notwendig, jedoch weder durch Projektförderungen noch durch andere Mittel zu realisieren waren.

Künftige Förderschwerpunkte

Auch in der Finanzierung von Studienarbeiten sowie eines internationalen Fachaustausches mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland hat sich der Förderverein in der Vergangenheit engagiert. Ein fachlicher Austausch mit Vertretern und Vertreterinnen der Suchthilfe und benachbarten Arbeitsbereichen wie der Jugendhilfe wurde unterstützt und damit eine fruchtbare Zusammenarbeit ermöglicht. Dies soll auch in Zukunft beibehalten werden, indem beispielsweise  gemeinsame karitative Aktionen realisiert werden. Künftige Förderschwerpunkte liegen auch in der institutionellen Förderung von Aktionen und Hilfen für suchtgefährdete Personen.

Spenden

Zur Förderung all der genannten Aufgaben sind wir auf Spenden angewiesen, über die wir uns in jeder von Ihnen gewählten Höhe sehr freuen. Der Förderverein ist in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Hamm als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar.

Annahme von Spenden

Die Annahme von Geld- und Sachspenden unterliegt gewissen Voraussetzungen, die Sie hier nachlesen können.

Unser Spendenkonto für Überweisungen

Sparkasse Hamm
IBAN: DE75410500950000143156
BIC: WELADED1HAM
Stichwort „Spende“

Spendenbescheinigung

Für Spenden in Höhe von bis zu 300 € müssen gem. § 50 EstDV keine gesonderten Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, es reicht eine Überweisungsbestätigung der Bank (Kontoauszug).